Ab Februar 2025 wird die Einspeisevergütung alle sechs Monate um 1% reduziert. Diese Abschreibungsraten sind unabhängig davon, ob bestimmte Ziele erreicht werden oder nicht.
Diese Änderungen haben Einfluss auf die wirtschaftliche Planung von PV-Anlagen. Die Anpassung der Einspeisevergütung wirkt sich direkt auf die Einnahmen aus den Börsenstrompreisen aus.
In 2025 werden sich die Regeln zur Einspeisevergütung ändern. Erneuerbare Energien könnten dann andere finanzielle Unterstützungen erhalten. Allerdings hat die aktuelle Regierung hier noch keine klaren Pläne.
Ab 2025 wird die Einspeisevergütung für neue Installationen ausgesetzt, wenn es negative Strompreise gibt. Das bedeutet, dass Betreiber in Zeiten von negativen Preisen keinen Gewinn generieren können.
Die Schwelle für die Eigenvermarktung wird schrittweise auf 25 kW gesenkt.
Investitionen in erneuerbare Energien werden wichtiger. Es gibt Überlegungen, Investitionen zu fördern. Diese Subventionen könnten helfen, die Belastungen durch niedrigere Einspeisevergütungen abzufedern und den Ausbau von PV-Anlagen zu unterstützen.
Die EEG-Umlage könnte angepasst werden, um diese Änderungen zu finanzieren.
Eine Investitionskostensubvention könnte die bisherige EEG-Vergütung für bestimmte PV-Anlagengrößen ersetzen. Ein Teil der Anschaffungskosten der PV-Anlage wird durch diese Subvention getragen.
Dies bedeutet, dass Anlagenbetreiber weniger Kapital aufbringen müssen, um in erneuerbare Energien zu investieren.
Diese Subvention könnte besonders attraktiv für neue Investitionen sein. Sie reduziert die Anfangskosten und fördert so den Ausbau der Solarenergie. Investitionen in PV-Anlagen könnten damit wirtschaftlicher werden und somit mehr Menschen ansprechen.